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Vom yourtinyoffice-Team · Veröffentlicht · aktualisiert

Rechnung und Umsatzsteuer in der EU 2026: Reverse Charge, Kleinunternehmergrenzen und Pflichtangaben

Vier Fälle entscheiden über die Umsatzsteuer auf deiner Rechnung. Ein Unternehmen im eigenen Land zahlt deine inländische Umsatzsteuer. Ein Unternehmen in einem anderen EU-Land mit gültiger UID bekommt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer (Reverse Charge). Kunden außerhalb der EU bekommen meist keine EU-Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer verrechnest du gar keine Umsatzsteuer, bis zu einer Umsatzgrenze zwischen 10.000 € (Griechenland) und 85.000 € (Italien). Spanien ist das einzige EU-Land ohne Kleinunternehmerregelung.

Welche Umsatzsteuer-Regel gilt für meine Rechnung?

Zwei Fragen genügen: Wo sitzt dein Kunde, und ist er ein Unternehmen? Bei Dienstleistungen, also dem, was die meisten Selbstständigen verkaufen, führt das zu einem von vier Fällen.

KundeUmsatzsteuer auf der RechnungHinweis auf der Rechnung
Unternehmen im eigenen Land Dein inländischer Normalsatz, z. B. 19 % in Deutschland, 20 % in Österreich und Frankreich (EU-Mehrwertsteuersätze) Keiner
Unternehmen in einem anderen EU-Land mit gültiger UID Keine. Der Kunde versteuert in seinem Land (Reverse Charge, Art. 196). „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" bzw. „Reverse Charge", dazu beide UIDs
Kunde außerhalb der EU (z. B. Schweiz, UK, USA) Meist keine: Die Leistung ist in der EU nicht steuerbar (Ihr Europa). Prüf, ob das Land des Kunden eine Registrierung verlangt. Hinweis, dass die Leistung im Inland nicht steuerbar ist
Jeder Kunde, solange du die Kleinunternehmerregelung nutzt Keine, solange die Befreiung für die Leistung gilt Hinweis auf die Befreiung, z. B. „§ 19 UStG" oder „§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG"

Zwei Details sorgen oft für Fehler:

Prüf vor einer Reverse-Charge-Rechnung die UID des Kunden in VIES, zum Beispiel mit dem kostenlosen UID-Check, und bewahr das Ergebnis auf. Reverse Charge setzt eine gültige UID voraus (Ihr Europa); eine ungültige Nummer macht aus deiner Rechnung keine Reverse-Charge-Rechnung.

Was muss auf einer vollständigen Rechnung in der EU stehen?

Art. 226 der MwSt-Richtlinie legt die Pflichtangaben fest, in Deutschland umgesetzt in § 14 Abs. 4 UStG, in Österreich in § 11 UStG:

  1. Ausstellungsdatum und eine fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
  2. Deine UID bzw. USt-IdNr. Ohne eine, deine Steuernummer, wo das Land das erlaubt (Deutschland: § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG).
  3. Die UID des Kunden bei Reverse Charge und innergemeinschaftlichen Leistungen
  4. Vollständiger Name und Anschrift beider Parteien
  5. Menge und Art der Waren bzw. Umfang und Art der Leistung
  6. Leistungsdatum, wenn es vom Rechnungsdatum abweicht
  7. Nettobetrag je Steuersatz, Einzelpreis, Steuersatz und Steuerbetrag
  8. Bei befreiten oder Reverse-Charge-Rechnungen der Hinweis, warum keine Umsatzsteuer berechnet wird

Kleinbetragsrechnungen dürfen vereinfacht sein: bis 250 € in Deutschland (§ 33 UStDV), bis 400 € brutto in Österreich (§ 11 Abs. 6 UStG, USP). Das gilt nicht für innergemeinschaftliche Lieferungen und Reverse-Charge-Rechnungen. Die E-Rechnungsnorm EN 16931 prüft dieselbe Regel maschinell: Eine Rechnung mit steuerbefreiten Positionen braucht die UID oder die Steuernummer des Verkäufers (Regel BR-E-02), sonst lehnen Validatoren sie ab. Prüfen kannst du das mit der kostenlosen E-Rechnungs-Prüfung.

Welche Kleinunternehmergrenzen gelten in den 27 EU-Ländern?

Mit der Kleinunternehmerregelung (Art. 282 bis 292 MwSt-Richtlinie, neu gefasst durch Richtlinie (EU) 2020/285 ab 1. Jänner 2025, siehe das KMU-Portal der Europäischen Kommission) verrechnest du keine Umsatzsteuer und hast keinen Vorsteuerabzug. Gezählt wird dein Inlandsumsatz, netto, wenn nicht anders angegeben. Stand 1. Oktober 2026:

LandGrenzeToleranz und ÜberschreitenRechtsgrundlage für den Hinweis
Belgien25.000 €Bis 27.500 € Umsatzsteuer ab 1. Jänner des Folgejahres; darüber ab der überschreitenden RechnungArt. 56bis WBTW
Bulgarien51.130 €, Vorjahr und laufendes JahrKeine Toleranz; Registrierungsantrag binnen 7 TagenNationale Formulierung
Dänemark50.000 DKKKeine Toleranz; der überschreitende Umsatz ist steuerpflichtigMomsloven § 71 e
Deutschland25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden JahrKeine Toleranz; die Rechnung, mit der 100.000 € überschritten werden, ist schon steuerpflichtig§ 19 UStG
Estland40.000 €Keine Toleranz; steuerpflichtig ab dem Tag der ÜberschreitungNationale Formulierung
Finnland20.000 €, Vorjahr und laufendes JahrKeine Toleranz; der überschreitende Umsatz ist steuerpflichtigAVL 3 §
Frankreich37.500 € Dienstleistungen / 85.000 € Waren (Vorjahr)Darüber Umsatzsteuer ab 1. Jänner des Folgejahres; über der Obergrenze im laufenden Jahr von 41.250 € / 93.500 € ab dem Tag der ÜberschreitungArt. 293 B du CGI
Griechenland10.000 €, Vorjahr und laufendes JahrKeine Toleranz; der überschreitende Umsatz ist steuerpflichtigΆρθρο 44α ΚΦΠΑ
Irland42.500 € Dienstleistungen / 85.000 € WarenKeine Toleranz; Registrierung, sobald die Überschreitung absehbar istNationale Formulierung
Italien85.000 € im Vorjahr (regime forfettario)85.000 € bis 100.000 €: Wechsel im Folgejahr; über 100.000 € ab der überschreitenden RechnungArt. 1, c. 54–89, L. 190/2014
Kroatien60.000 €Keine Toleranz; die Befreiung endet mit der Überschreitungčl. 90 Zakona o PDV-u
Lettland50.000 €Bis 55.000 € kann die Registrierung wartenPVN likuma 59. pants
Litauen45.000 €, Vorjahr und laufendes JahrKeine Toleranz; der überschreitende Umsatz ist steuerpflichtigPVM įstatymo 71 str.
Luxemburg50.000 €, Vorjahr und laufendes JahrBis 55.000 € toleriert; darüber endet die Befreiung am FolgetagArt. 57 LTVA
Malta35.000 €, Vorjahr und laufendes JahrKeine ToleranzArt. 11 VAT Act
Niederlande20.000 €, Vorjahr und laufendes Jahr (KOR, auf Antrag)Keine Toleranz; der überschreitende Umsatz ist steuerpflichtigArt. 25a Wet OB 1968
Österreich55.000 € brutto, Vorjahr und laufendes JahrBis 60.500 € bleibt das Jahr befreit; darüber Umsatzsteuer ab der überschreitenden Rechnung§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG
Polen240.000 PLN (seit 1. Jänner 2026)Keine Toleranz; der überschreitende Umsatz ist steuerpflichtigArt. 113 ust. 1 ustawy o VAT
Portugal15.000 € im VorjahrBis 18.750 € Umsatzsteuer ab 1. Jänner des Folgejahres; darüber sofortArt. 53.º do CIVA
Rumänien395.000 RONKeine Toleranz; Umsatzsteuer ab dem überschreitenden UmsatzArt. 310 Cod fiscal
Schweden120.000 SEK, laufendes und die zwei VorjahreKeine Toleranz; der überschreitende Umsatz ist steuerpflichtigNationale Formulierung
Slowakei50.000 €Über 50.000 € im Vorjahr steuerpflichtig ab 1. Jänner; über 62.500 € im laufenden Jahr ab dem überschreitenden UmsatzNationale Formulierung
Slowenien60.000 €Bis 66.000 € im laufenden Jahr toleriert94. člen ZDDV-1
SpanienKeine Kleinunternehmerregelung. Jedes Unternehmen verrechnet ab der ersten Rechnung Umsatzsteuer.–
Tschechien2.000.000 CZKÜber 2.536.500 CZK ab dem Folgetag steuerpflichtig; sonst ab 1. JännerNationale Formulierung
Ungarn20 Mio. HUF (2027: 22 Mio., 2028: 24 Mio.)Keine ToleranzÁfa tv. 188. §
Zypern15.600 €, rollierend 12 MonateKeine Toleranz; Meldung binnen 30 TagenNationale Formulierung

„Nationale Formulierung" heißt: Wir haben keine geprüfte Vorschrift zum Zitieren gefunden. Schreib auf die Rechnung, dass wegen der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer berechnet wird, in der Sprache, die dein Land verlangt. Viele Länder haben neben der Grenze weitere Bedingungen (Italien etwa nur für natürliche Personen). Das KMU-Portal der Europäischen Kommission hat eine Seite je Land.

Was passiert, wenn ich die Kleinunternehmergrenze überschreite?

Das hängt davon ab, ob dein Land eine Toleranz kennt.

Deutschland hat eine Besonderheit: Die 25.000-€-Grenze gilt für das Vorjahr (§ 19 Abs. 1 UStG). Lag dein Umsatz im Vorjahr darüber, kannst du die Regelung im laufenden Jahr gar nicht nutzen, auch wenn dieses Jahr ruhiger wird.

Die Grenzen zählen deinen gesamten Umsatz im Land, nicht nur die Rechnungen aus einem Programm. Zähl Barverkäufe und Rechnungen aus anderen Tools mit.

Darf ein Kleinunternehmer an Kunden in anderen EU-Ländern verrechnen?

Ja. Bei Dienstleistungen an EU-Unternehmen liegt der Leistungsort im Land des Kunden, die Kleinunternehmerregelung greift dort also nicht. Stattdessen stellst du ohne Umsatzsteuer mit Reverse Charge aus, und der Kunde versteuert. Dafür brauchst du auch als Kleinunternehmer eine UID, in Deutschland die USt-IdNr. vom Bundeszentralamt für Steuern. Je nach Land musst du diese Leistungen zusätzlich in der Zusammenfassenden Meldung angeben.

Seit 1. Jänner 2025 gibt es außerdem die grenzüberschreitende Kleinunternehmerregelung (Richtlinie 2020/285). Bleibt dein EU-weiter Umsatz im laufenden und im Vorjahr unter 100.000 € (Europäische Kommission), kannst du für Umsätze, die in einem anderen Mitgliedstaat steuerbar sind, dessen Kleinunternehmerregelung nutzen, über eine „EX"-Nummer deines Finanzamts. Das betrifft vor allem Verkäufe an Privatkunden im Ausland.

Welche Umsatzsteuer-Fehler passieren auf Rechnungen am häufigsten?

Wie setzt yourtinyoffice die EU-Umsatzsteuerregeln um?

Stand 1. Oktober 2026. Diese Übersicht ist keine Rechts- oder Steuerberatung; Grenzen und Bedingungen ändern sich, prüf daher die offizielle Quelle deines Landes oder frag deine Steuerberatung.

Quellen

Häufige Fragen

Muss ich einem Unternehmen in einem anderen EU-Land Umsatzsteuer verrechnen?

Meist nicht. Bei Dienstleistungen zwischen Unternehmen liegt der Leistungsort im Land des Kunden, du stellst also ohne Umsatzsteuer mit Reverse Charge aus, und der Kunde versteuert. Du brauchst seine gültige, in VIES geprüfte UID, und auf der Rechnung stehen beide UIDs und der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.

Welche Kleinunternehmergrenzen gelten in Deutschland und Österreich?

Deutschland: Umsatz bis 25.000 € im Vorjahr und bis 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 UStG). Österreich: bis 55.000 € brutto im Vorjahr und im laufenden Jahr, mit Toleranz bis 60.500 € (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG).

Welches EU-Land hat keine Kleinunternehmerregelung?

Spanien. Dort verrechnet jedes Unternehmen ab der ersten Rechnung Umsatzsteuer. Die anderen 26 EU-Länder haben eine Kleinunternehmerregelung, mit Grenzen von 10.000 € in Griechenland bis 85.000 € in Italien.

Brauche ich als Kleinunternehmer eine UID, oder reicht die Steuernummer?

Für Inlandsrechnungen reicht die Steuernummer, wo das Land das erlaubt, in Deutschland nach § 14 Abs. 4 UStG. Für Reverse-Charge-Rechnungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern brauchst du auch als Kleinunternehmer eine UID.

Was passiert, wenn ich die Kleinunternehmergrenze überschreite?

In den meisten Ländern, etwa Deutschland über 100.000 €, den Niederlanden oder Polen, enthält schon die Rechnung, mit der du die Grenze überschreitest, Umsatzsteuer auf den vollen Betrag. Länder mit Toleranz wie Österreich, Belgien oder Portugal lassen dich unter einer Obergrenze bis Jahresende befreit und beenden die Befreiung im Folgejahr.

Ist „0 % USt" dasselbe wie umsatzsteuerbefreit?

Nein. Eine Kleinunternehmerrechnung ist steuerbefreit und muss die Befreiung nennen, z. B. „Umsatzsteuerbefreit gemäß § 19 UStG". 0 % ist ein Steuersatz für bestimmte nullbesteuerte Umsätze. In der E-Rechnung sind das zwei verschiedene Kategorien (E und Z).

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